Öffentlich-rechtliche Kondiktion
Öffentliches Recht
1.
Anwendbarkeit: Vorrang spezieller Erstattungstatbestände
2.
Vermögensverschiebung
3.
Ohne öffentlich-rechtlichen Rechtsgrund oder späterer Wegfall des Rechtsgrundes
5.
Es sei denn: Berufung auf Entreicherung