Zum Inhalt springen
~/vertretbar

Wiederaufgreifen des Verfahrens

Öffentliches Recht

Wiederaufgreifen des Verfahrens gem. § 51 VwVfG
1.
Wiederaufnahmeverfahren
a.
Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens
aa.
Antrag
cc.
Kein grobes Verschulden, § 51 Abs. 2 VwVfG
b.
Begründetheit des Wiederaufnahmeverfahrens
aa.
Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes, § 51 Abs. 1 VwVfG
bb.
Abweichende Entscheidung zugunsten des Antragstellers (nur bei § 51 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VwVfG)
2.
Neue Sachentscheidung: orientiert sich am materiellen Recht