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~/vertretbar

Verkehrssicherungspflicht

Zivilrecht

Unterlassen iVm Verkehrssicherungspflichten
1.
Verkehrseröffnung: Straßen, Wege, Plätze, Schwimmbad.
2.
Sachbeherrschung: Betrieb eines Kfz, Besitz von Waffen.
3.
Berufliche Stellung, Arzt, Architekt, Veranstalter.
4.
Inverkehrbringen gefährlicher Produkte: Vermeidung von Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions- bzw. Beobachtungsfehlern.