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~/vertretbar

Mithaftung des Ehegatten für Geschäfte des täglichen Lebens

Zivilrecht

2.
Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs
c.
kein Geschäft größeren Umfangs
3.
Kein Ausschluss
a.
wegen erkennbarem Eigengeschäft, § 1357 Abs. 1 Satz 2 a.E. BGB
b.
wegen Beschränkung oder Ausschluss der Befugnis, § 1357 Abs. 2 Satz 1 BGB
4.
Rechtsfolge