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Mithaftung des Ehegatten für Geschäfte des täglichen Lebens

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

1.
Anwendbarkeit
2.
Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs
a.
b.
c.
kein Geschäft größeren Umfangs
3.
Kein Ausschluss
a.
wegen erkennbarem Eigengeschäft, § 1357 Abs. 1 Satz 2 a.E. BGB
b.
wegen Beschränkung oder Ausschluss der Befugnis, § 1357 Abs. 2 Satz 1 BGB
4.→
Rechtsfolge