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~/vertretbar

Vorbeugende Unterlassungsklage

Öffentliches Recht

Vorbeugende Unterlassungsklage / Vorbeugende Feststellungsklage
1.
Statthafte Klageart
3.
Beteiligtenfähigkeit (§ 61 VwGO)
4.
Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis
a.
Wiederholungsgefahr
b.
Schaffung vollendeter Tatsachen (insbesondere im Planungsrecht)
c.
Androhung von Sanktionen
d.
Verzögerung der von einer Behörde angekündigten Maßnahmen, insbesondere wenn der Kläger ein wirtschaftliches Interesse an der baldigen Klärung hat.
5.
Keine Fristen, kein Vorverfahren!
6.
Besonderheit bei der vorbeugenden Feststellungsklage