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Materielles Bauordnungsrecht

Öffentliches Recht

Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen

BauGB: Stand prüfen — Amtstext an den geänderten §§ 31, 34, 35. Der übrige Sammler ist nicht durchgesehen.

Dazu 17 Stellen mit tragender Grundstruktur.

Die Änderungen im Einzelnen (19)
  • Weitere Privilegierungen in § 35 I BauGB: Nr. 8 (Solar an Autobahn/Schiene), Nr. 9 (EEG-Solar bis 25.000 qm), neu Nr. 11/12 (Batteriespeicher)

    Der Privilegierungskatalog von 2014 ist unvollständig; Energiegesetze v. 23.12.2025 (BGBl. I Nr. 347/348) · geändert seit 23.12.2025

  • § 34 III b BauGB neu: Abweichung vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich zugunsten von Wohnnutzung

    Das Einfügungserfordernis ist für Wohnvorhaben durchbrechbar · neu eingefügt seit 30.10.2025

  • § 246e BauGB neu ('Bau-Turbo', befristet bis 31.12.2030): Abweichung von §§ 30-37 BauGB und der BauNVO für Wohnungsbau mit Einvernehmen der Gemeinde

    Völlig neuer Zulassungsweg neben §§ 30, 34, 35 BauGB; ggf. Umweltprüfung bei erheblichen Auswirkungen · neu eingefügt seit 30.10.2025

  • § 31 III BauGB: erweiterte Befreiung mit Gemeindeeinvernehmen für straßenzugbezogene Nachverdichtung

    Dritte Befreiungsvariante neben § 31 I und II BauGB · geändert seit 30.10.2025

  • § 36a BauGB neu: förmliches Einvernehmensverfahren mit Fiktion nach drei Monaten

    Das gemeindliche Einvernehmen (§ 36 BauGB) hat ein eigenes Verfahren mit Fristfiktion bekommen · neu eingefügt seit 30.10.2025

  • § 9 BauGB

    § 9 I Nr. 23a BauGB: Lärmschutzabweichungen von technischen Regelwerken festsetzbar

    Konfliktbewältigung im Bebauungsplan mit erweitertem Instrumentarium · geändert seit 30.10.2025

  • § 13b BauGB weggefallen (Wärmeplanungsgesetz v. 20.12.2023); eingeführt 13.05.2017, verlängert durch das Baulandmobilisierungsgesetz 2021

    Der beschleunigte Bebauungsplan für Außenbereichsflächen existiert nicht mehr · weggefallen seit 1.1.2024

  • § 35 BauGB

    Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren v. 03.07.2023 ändert u.a. §§ 35, 249 BauGB und die BauNVO

    Weitere Änderungsschicht auf §§ 35, 249 BauGB - Fassungshistorie beachten · geändert seit 7.7.2023

  • § 249 I BauGB: § 35 III 3 BauGB ist auf Windenergievorhaben nicht anzuwenden; stattdessen Flächenbeitragswerte nach WindBG (2 % bis 2032, Zwischenziel 2027)

    Erst nach Erreichen des Flächenbeitragswerts greift über § 249 II BauGB wieder eine Einschränkung · neu eingefügt seit 1.2.2023

  • Konzentrationszonenplanung mit Ausschlusswirkung nach § 35 III 3 BauGB für Windenergie faktisch außer Kraft (WindBG v. 20.07.2022)

    Der Klausurklassiker 'substanziell Raum schaffen' ist nicht mehr prüfbar; heute § 35 I Nr. 5 -> § 249 I BauGB -> § 35 III 1 BauGB und § 2 EEG · geändert seit 1.2.2023

  • § 5a BauNVO neu: Dörfliche Wohngebiete (MDW) als weiterer Baugebietstyp (Baulandmobilisierungsgesetz)

    Zweiter neuer Gebietstyp seit 2014; Gebietsartenkatalog vollständig zu aktualisieren · neu eingefügt seit 23.6.2021

  • § 9 BauGB durch Baulandmobilisierungsgesetz geändert (u.a. sektoraler Bebauungsplan Wohnungsbau)

    Neuer Festsetzungskatalog in der Bauleitplanung · geändert seit 23.6.2021

  • § 31 BauGB: erweiterte Befreiungsmöglichkeit (Baulandmobilisierungsgesetz)

    Befreiungsprüfung mit erweitertem Tatbestand · geändert seit 23.6.2021

  • § 176 BauGB: erweitertes Baugebot

    Städtebauliches Gebot mit größerem Anwendungsbereich · geändert seit 23.6.2021

  • § 250 BauGB: Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung in Wohnungseigentum in angespannten Wohnungsmärkten

    Neues Instrument mit hoher Praxisrelevanz in Berlin · geändert seit 23.6.2021

  • § 34 III a BauGB: Befreiung vom Einfügungsgebot bei Wohnnutzungsänderungen erleichtert

    Zusätzliche Abweichungsmöglichkeit im unbeplanten Innenbereich · geändert seit 13.5.2017

  • § 6a BauNVO neu: Urbane Gebiete (MU) als Baugebietstyp für dichte Mischnutzung, höhere Nutzungsmaße, horizontale Gliederung zulässig

    Die Baugebietstypenreihe der BauNVO ist unvollständig, wenn MU fehlt (§ 34 II BauGB!) · neu eingefügt seit 13.5.2017

  • § 3 II und § 4a BauGB: Pflicht zur Internetveröffentlichung von Planentwürfen, Umweltbericht und Planbekanntmachung

    Verfahrensfehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung haben eine neue digitale Dimension · geändert seit 13.5.2017

  • § 245c BauGB: Überleitungsvorschrift zur BauGB/BauNVO-Novelle 2017

    Bei Altplänen ist die Überleitung zu prüfen · neu eingefügt seit 13.5.2017

Maschinell aus 469 belegten Änderungen, nicht abschließend. Ersetzt den geltenden Normtext nicht.

Materielles Bauordnungsrecht
Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan (B-Plan)
Zwecke des materiellen Bauordnungsrechts: Gefahrenabwehr, Verhütung von Verunstaltungen, Wahrung sozialer Standards, Wahrung ökologischer Standards
Baulast (73)
1.
Entsteht durch eine vom Grundstückseigentümer abgegebene Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde
2.
Begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem das Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen
3.
Für Eigentümer + Rechtsnachfolger + Ersteher im Rahmen der ZV
Baugenehmigung
Befreiung
§ 31 BauGB — Amtstext
§ 34 BauGB — Amtstext
§ 35 BauGB — Amtstext
70, 62 sind Transformationsnormen, durch die die ör Vorschriften Anwendung finden. Durch diese Inbezugnahme kann sich ein subjektives Recht des Klägers / Antragstellers aus allen ör Normen ergeben, NICHT aber allein aus 70, 62!
Grundsätzlich schützt die BauO nicht den Nachbarn, sondern nur die Bewohner der baulichen Anlage. Ausnahme: Beim seitlichen Grenzabstand muss der Nachbar geschützt sein (Sinn der Norm!)
Sonderfall eines subjektiven Rechts ist der Gebietserhaltungsanspruch:
arg. für einen Gebietserhaltungsanspruch:
Daher: Zwei Ebenen des Nachbarschutzes:
Ebene 1: Gebietserhaltungsanspruch (nur im Bereich eines B-Plans)
Ebene 2: Gebot der Rücksichtnahme
Bauplanung
1.
Ortsteil ↔ Splittersiedlung
2.
Grenze des Ortsteils →
Frage: Ist ein Bauvorhaben im Anwendungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans zulässig?
1.
Liegt ein qualifizerter B-Plan vor?
a.
Sind die Anforderungen des § 30 I BauGB an den Inhalt eines B-Planes erfüllt
b.
Ist der B-Plan mit höherrangigem Recht vereinbar?
2.
Widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Planes?
3.
Widerspruch liegt vor: Lässt sich dieser Widerspruch durch eine Ausnahme nach § 31 I BauGB ausräumen?
4.
Widerspruch liegt vor + keine Ausnahme kommt in Betracht: Ist eine Befugnis nach 31 II BauGB zulässig?
5.
Ist die Erschließung des Vorhabens gesichert?