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Arzthaftung

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Vertraglichen Arzthaftung während eines Krankenhausaufenthalts
a.
Vertrag zwischen Krankenhausträger und Krankenversicherung (= VZD)
b.
Regelfall bei Kassenpatienten.
2.
a.
Krankenhausträger – Patient: Bettmiete, Verpflegung
b.
Patient – Arzt: Behandlung
c.
Regelfall bei Privatpatienten
3.
Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag
a.
wie totaler Aufnahmevertrag
b.
Zusatzvertrag mit Arzt
c.
Regelfall bei Kassenpatienten mit privater Zusatzversicherung