Aufopferungsgewohnheitsrecht
Öffentliches Recht
2.
öffentlich-rechtlicher Eingriff (hoheitliche Maßnahme)
a.
Realakte, z.B. Immissionen, Eingriffe in den Gewerbebetrieb durch Straßenarbeiten, unterlassene Vorkehrungen gegen Einsturz
b.
Untergesetzliche Rechtsakte: Rechtsverordnungen oder Satzungen, nicht aber rechtswidrige formelle Gesetze
c.
Faktisches (konkludentes) Handeln
d.
Unterlassen bei bestehender Handlungspflicht, sog. qualifiziertes Unterlassen
3.
in eine Position des
4.
Eingriff war
5.
Überschreiten der Sonderopfergrenze
a.
bei enteignungsgleichem / aufopferungsgleichem Eingriff stets, Argument: Der Eingriff war rechtswidrig.
8.
Rechtsweg