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~/vertretbar

Aufopferungsgewohnheitsrecht

Öffentliches Recht

Anspruch aus Aufopferungsgewohnheitsrecht
2.
öffentlich-rechtlicher Eingriff (hoheitliche Maßnahme)
a.
Realakte, z.B. Immissionen, Eingriffe in den Gewerbebetrieb durch Straßenarbeiten, unterlassene Vorkehrungen gegen Einsturz
b.
Untergesetzliche Rechtsakte: Rechtsverordnungen oder Satzungen, nicht aber rechtswidrige formelle Gesetze
c.
Faktisches (konkludentes) Handeln
d.
Unterlassen bei bestehender Handlungspflicht, sog. qualifiziertes Unterlassen
3.
in eine Position des
a.
Art. 14 I GG (bei enteignendem / enteignungsgleichem Eingriff)
b.
Art. 2 II GG (bei aufopferndem / aufopferungsgleichem Eingriff)
4.
Eingriff war
a.
rechtmäßig (bei enteignendem / aufopferndem Eingriff)
b.
rechtswidrig (bei enteignungsgleichem / aufopferungsgleichem Eingriff)
5.
Überschreiten der Sonderopfergrenze
a.
bei enteignungsgleichem / aufopferungsgleichem Eingriff stets, Argument: Der Eingriff war rechtswidrig.
b.
bei enteignendem / aufopferndem Eingriff bedarf es einer besonderen Begründung:
aa.
bei schweren und unerträglichen Beeinträchtigungen
bb.
bei Überschreitung der Schwelle der entschädigungslos hinzunehmenden Sozialbindung gem. Art. 14 II GG.
6.
Unmittelbarkeit des Eingriffs
a.
Kausales Element
b.
Wertendes Element
7.
Rechtsfolge
8.
Rechtsweg