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~/vertretbar

Allgemeine Feststellungsklage

Öffentliches Recht

1.
Ziel
2.
Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
a.
Berechtigtes Feststellungsinteresse (§ 43 Abs. 1 VwGO) (besonderes Rechtsschutzbedürfnis)
aa.
Nichtigkeitsklage (§ 43 Abs. 2 Satz 2 VwGO)
bb.
Zwischenfeststellungsklage
dd.
Abstrakte Normenkontrolle
ee.
Rechtsschutz durch Feststellungsklage ist wenigstens in gleichem Umfang und mit derselben Effektivität gewährleistet und es werden keine Fristen, etc. umgangen. Argument: Effizienz des Verfahrens.
ff.
Feststellungsklage gegen Bund, Land oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts
3.
Begründetheit
b.
Bestehen / Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses oder Nichtigkeit des Verwaltungsaktes