condictio ob rem
Zivilrecht
§ 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB (condicito ob rem)
1.
Etwas erlangt
2.
Durch Leistung
3.
Zweckverfehlung
aa.
Möglichkeiten der Zweckverfehlung (allgemein)
(1)
Der mit der Leistung verfolgte Zweck kann Vertragsinhalt sein
(a)
durch Vereinbarung eines vertraglichen Rücktrittrechts bei Zweckverfehlung,
(b)
als Inhalt der Leistungspflicht mit der Folge, dass die Zweckverfehlung zur Unmöglichkeit führt,
(c)
als Bedingung des Vertrags, so dass der Nichteintritt zur Unwirksamkeit des Vertrags führt,
(d)
als Vereinbarung einer Eigenschaft mit der Folge, dass bei Nichterreichung des Vertragszwecks eine Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB möglich wäre.
(2)
Denkbar ist auch, dass die Zweckerreichung Geschäftsgrundlage des Vertrags ist mit der Folge, dass bei einer Zweckverfehlung § 313 BGB eingreift.
(3)
Schließlich ist zu prüfen, ob die Verfehlung eines Leistungszwecks zur condictio ob rem nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB berechtigt.
bb.
„Erfolg“: Ermittlung durch Negativabgrenzung: Erfolg kann nicht die Erfüllung einer Verbindlichkeit sein, weil dafür die übrigen Fälle der Leistungskondiktion speziell sind und auch nicht die Erlangung der wirksam versprochenen Gegenleistung, denn bei deren Ausbleiben greifen die §§ 320 ff. BGB ein. Somit kommt nur ein Verhalten des Leistungsempfängers in Betracht, auf das der Leistende zwar keinen Anspruch hat, das aber zugleich den Charakter einer Gegenleistung hat, weil sonst die rigorose Rechtsfolge des § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB nicht gerechtfertigt wäre. Fallgruppen:
(1)
In den Veranlassungsfällen bedient sich der Leistende der Leistung, um den Empfänger zu einer verpflichtungs- oder vollstreckungsfeindlichen Gegenleistung (rechtlich nicht einklagbar) zu veranlassen, dh der Erfolg ist die Veranlassung zu der Gegenleistung. Beispiele:
(a)
Leistungen an den Ehepartner, um diesen zur Rückkehr in die eheliche Lebensgemeinschaft zu bewegen, wegen § 888 Abs. 2 ZPO.
(b)
Leistungen in Erwartung einer Erbeinsetzung (verpflichtungsfeindlich nach § 2302 BGB) oder späteren Heirat. ACHTUNG: Soweit die Leistung in Arbeitsleistung besteht („fehlgeschlagene Vergütungserwartung“), löst die Rspr. über § 612 BGB und nimmt wegen der kurzen Verjährung des **** BGB eine stillschweigende Stundung an.
(c)
Zahlung zur Verhinderung einer Strafanzeige.
(2)
Vorleistungen sind Leistungen im Hinblick auf ein später abzuschließendes oder später wirksam werdendes Rechtsgeschäft zu dem Zweck, die Gegenleistung zu erhalten. Beispiele:
(a)
Zahlung des Kaufpreises für ein Grundstück in der Erwartung mit der Grundbucheintragung werde die Formnichtigkeit des Kaufvertrags geheilt.
(b)
Erfüllungsleistung an Minderjährigen in der Erwartung, der Erziehungsberechtigte werde das Geschäft genehmigen, damit die mangels Empfangszuständigkeit (§ 1626 BGB) des Minderjährigen ausgebliebene Erfüllungswirkung eintreten kann.
(3)
Begründung eines Rechtsverhältnisses, zB Handschenkung.
P
Gilt § 812 Abs. 1 Satz 2 F. 2 BGB auch innerhalb bestehender Schuldverträge, wenn über den Primärzweck hinaus ein weiterer Zweck verfolgt wird?
(1)
Vertragsinhalt durch synallagmatische, kausale, konditionale Verknüpfung der Erfolgserwartung mit der Gegenleistung (in Form einer Bedingung) oder Rücktrittsgrund
(2)
Geschäftsgrundlage, Abgrenzung zur Erfolgserwartung: Hat der Leistungsempfänger die besondere Zweckbestimmung als verbindlich anerkannt, greift § 812 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB ein; hätte er sie nur redlicherweise anerkennen müssen, so greift § 313 BGB ein.
(3)
unbeachtliches Motiv
(1)
Kraft Privatautonomie obliegt es den Parteien, den Behaltensgrund für die Bereicherung festzulegen. Beispiel: Verkauf einer Wiese bei Verdun zur Errichtung eines fortifikatorischen Werks gegen den Erbfeind. Staat baut Kindergarten.