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~/vertretbar

Prozessuale Handlungsmöglichkeiten

Öffentliches Recht

Prozessuale Handlungsmöglichkeiten
1.
Klageänderung
a.
Klageänderung
aa.
Objektive Klageänderung
bb.
Subjektive Klageänderung
cc.
Abzugrenzen von:
(2)
Klageumstellung
dd.
Prüfung
(a)
Formgültige Erklärung gegenüber dem Gericht
(b)
Zustimmung der Beteiligten oder Sachdienlichkeit
(c)
Nicht Revisionsinstanz, § 142 VwGO
(d)
Bei Unzulässigkeit wird die geänderte Klage als unzulässig abgewiesen (durch Prozessurteil). Die ursprüngliche Klage wird nur entschieden, falls diese durch die Klageänderung nicht betroffen ist bzw. die Klage hilfsweise aufrecht erhalten wird.
(2)
Zulässigkeit der geänderten Klage
(3)
Begründetheit der Klage
b.
Nachträgliche objektive Klagehäufung
aa.
wenn der angefochtene VA in einen anderen VA umgedeutet wird.
bb.
wenn die tatsächliche Grundlage der erstrebten Entscheidung wegfällt.
cc.
wenn die Behörde den angefochtenen VA während des Prozesses aufhebt und durch einen neuen ersetzt.
2.
Erledigterklärung
a.
Einseitige Erledigterklärung
b.
Erledigung
c.
Daraus folgt für die anfänglich unbegründete oder unzulässige Klage:
aa.
Ansicht BGH
bb.
Ansicht BVerwG
d.
Reaktionsmöglichkeiten des Beklagten
aa.
Beklagte erklärt auch Erledigung
bb.
Beklagter erklärt nicht Erledigung