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Vereinigungsfreiheit

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG)
1.
Individualrecht → Bildung von, Betätigung in Koalitionen + negative Koalitionsfreiheit (Recht sich nicht einer Koalition anschließen zu müssen)
2.
Kollektivrecht → Recht der Koalition selbst