Zum Inhalt springen

Geschäftsführung ohne Auftrag

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 23.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Geschäftsführung ohne Auftrag
1.
echte berechtigte GoA
a.
§ 677 BGB liegt vor
b.
Rechtfertigung der Übernahme, §§ 638, 679, 684 Satz 2 BGB
c.→
2.
echte unberechtigte GoA
a.
§ 677 BGB liegt vor
b.
keine Rechtfertigung der Übernahme
c.→
3.
vermeintliche GoA
a.
Geschäftsführer fehlt das Bewusstsein, ein fremdes Geschäft auszuführen.
b.→
§§ 677 BGB nicht anwendbar, es liegt bereits begrifflich keine GoA vor.
4.
angemaßte GoA
a.
Geschäftsführer führt wissentlich ein fremdes Geschäft als eigenes aus.
b.→
eingeschränkte Anwendung der § 677 BGB (§ 687 Abs. 2 BGB)