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Geschäftsführung ohne Auftrag

Zivilrecht

Geschäftsführung ohne Auftrag
1.
echte berechtigte GoA
a.
§ 677 BGB liegt vor
b.
Rechtfertigung der Übernahme, §§ 638, 679, 684 Satz 2 BGB
c.
2.
echte unberechtigte GoA
a.
§ 677 BGB liegt vor
b.
keine Rechtfertigung der Übernahme
c.
3.
vermeintliche GoA
a.
Geschäftsführer fehlt das Bewusstsein, ein fremdes Geschäft auszuführen.
b.
§§ 677 BGB nicht anwendbar, es liegt bereits begrifflich keine GoA vor.
4.
angemaßte GoA
a.
Geschäftsführer führt wissentlich ein fremdes Geschäft als eigenes aus.
b.
eingeschränkte Anwendung der § 677 BGB (§ 687 Abs. 2 BGB)