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~/vertretbar

Einstweilige Verfügung

Referendariat

Einstweilige Verfügung, §§ 935 ff. ZPO
1.
Prozess und anschließender Vollzug
2.
Anordnung der einstweilige Verfügung im sog. beschleunigten Erkenntnisverfahren, §§ 916 ff. ZPO
a.
Zuständiges Gericht
b.
Verfügungsgrund
c.
Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs
d.
Mündliche Verhandlung
3.
Sicherungen zugunsten des Antragsgegners
4.
Verhältnis zum Hauptprozess