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Einstweilige Verfügung

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 23.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Einstweilige Verfügung, §§ 935 ff. ZPO
1.
Prozess und anschließender Vollzug
2.
Anordnung der einstweilige Verfügung im sog. beschleunigten Erkenntnisverfahren, §§ 916 ff. ZPO
a.
Zuständiges Gericht
b.
Verfügungsgrund
c.
Glaubhaftmachung des Verfügungsanspruchs
d.
Mündliche Verhandlung
3.
Sicherungen zugunsten des Antragsgegners
4.
Verhältnis zum Hauptprozess