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~/vertretbar

Verwendungskondiktion

Zivilrecht

§ 812 Abs. 1 1 Alt. 2 BGB (Verwendungskondiktion)
1.
GoA?
2.
EBV?
3.
Was ist „erlangt“?
4.
„auf Kosten“ des Verwenden?
5.
„ohne Rechtsgrund“?
6.
Schutz vor aufgedrängter Bereicherung
a.
§ 814 analog BGB
b.
Gewährung von Einreden wegen Gegenansprüchen auf Wegnahme der Verwendung
c.
Gewährung eines Zurückbehaltungsrechts analog § 1001 Satz 2 BGB
d.
Subjektivierung des Wertbegriffs