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Kommunale Selbstverwaltung

Stand 2014/2015 · Registerabgleich 22.8.2026

Änderungen

Noch kein Eintrag.

Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen

I.
Garantien des Art. 28 II GG:
1.
Das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung (Satz 1)
2.
Das Recht der Selbstverwaltung für die Gemeindeverbände (Satz 2)
3.
Die (klarstellende) Garantie der „Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung“ (Satz 3, im Jahre 1994 hinzugefügt).