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~/vertretbar

Kommunale Selbstverwaltung

Öffentliches Recht

Geschrieben am Berliner Landesrecht — bitte eigenes Bundesland prüfen

I.
Garantien des Art. 28 II GG:
1.
Das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung (Satz 1)
2.
Das Recht der Selbstverwaltung für die Gemeindeverbände (Satz 2)
3.
Die (klarstellende) Garantie der „Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung“ (Satz 3, im Jahre 1994 hinzugefügt).