Behaupten
- Strafrecht
Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen, unabhängig davon, ob man die Tatsache selbst wahrgenommen hat. Verbreiten: Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weitergeben, ohne sich diese Tatsache zu eigen zu machen.
Tatsache als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen, unabhängig davon, ob man die Tatsache selbst wahrgenommen hat. Verbreiten: Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weitergeben, ohne sich diese Tatsache zu eigen zu machen.