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Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB)

Stand 2014/2015 · kein Registerabgleich vermerkt

Änderungen

Noch kein Eintrag.

1.
Schuldverhältnis
2.
3.
Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr
→
Rechtsfolge