Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (§ 280 Abs. 1 BGB)
Stand 2014/2015 · Registerabgleich 23.8.2026
Änderungen
Noch kein Eintrag.
3.
Anspruchsgrundlagen bei Verletzung der Geschäftsführerpflichten
a.
Schlechtleistung: § 280 Abs. 1 BGB
b.
Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis: § 280 Abs. 1 BGB [h.M.], §§ 677, 678 [a.A.], Kritik: Gesellschaftsvertrag vorhanden, daher nicht „ohne Auftrag“