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~/vertretbar

Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft (§ 280 Abs. 1 BGB)

Zivilrecht

3.
Anspruchsgrundlagen bei Verletzung der Geschäftsführerpflichten
a.
Schlechtleistung: § 280 Abs. 1 BGB
b.
Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis: § 280 Abs. 1 BGB [h.M.], §§ 677, 678 [a.A.], Kritik: Gesellschaftsvertrag vorhanden, daher nicht „ohne Auftrag“
c.
Haftungsprivilegierung gem. § 708 BGB: maßgeblich ist eigenübliche Sorgfalt; Grenze § 277 BGB
aa.
Nicht bei Unfällen im Straßenverkehr
bb.P
Anwendbarkeit § 708 BGB bei Überschreitung der Geschäftsführungsbefugnis