§ 229 StGB
- § 229 StGB
Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2 Fundstellen
- §§ 223 ff. StGB (Körperverletzungsdelikte)Schema
§ 224 StGB (gefährliche Körperverletzung)
- RechtfertigungSchema
(Rechtfertigende) Einwilligung › Zulässigkeit