§ 29 StGB
- § 29 StGB
Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten
Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.
3 Fundstellenin 1 Schema
- BeteiligungSchema
Mittelbarer Einzeltäter (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) · Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) · Anstiftung