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§ 29 StGB

  • § 29 StGB

Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten

Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.

3 Fundstellenin 1 Schema

  • BeteiligungSchema

    Mittelbarer Einzeltäter (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) · Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) · Anstiftung