Lebensbedarf
- Zivilrecht
Zum Lebensbedarf gehört alles, was zur Führung eines Haushalts notwendig ist und was zum Familienunterhalt im weiteren Sinne gehört, zB Hausrat, Kleidung, Arztbesuche.
Zum Lebensbedarf gehört alles, was zur Führung eines Haushalts notwendig ist und was zum Familienunterhalt im weiteren Sinne gehört, zB Hausrat, Kleidung, Arztbesuche.