Abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB
- Zivilrecht
Neue Verpflichtung ohne Bezug zur Hauptschuld
Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen
Neue Verpflichtung ohne Bezug zur Hauptschuld
Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen