Beaufsichtigung von Kindern durch Nachbarn
- Zivilrecht
Leben und Gesundheit der Kinder sind sehr hohe Rechtsgüter, daher muss der Nachbar für Sorgfaltspflichtsverstöße haften, selbst wenn es sich um eine unvergütete Beaufsichtigung handelt.
Leben und Gesundheit der Kinder sind sehr hohe Rechtsgüter, daher muss der Nachbar für Sorgfaltspflichtsverstöße haften, selbst wenn es sich um eine unvergütete Beaufsichtigung handelt.