Einseitige letztwillige Verfügung, § 2299 Abs. 1 BGB
- Zivilrecht
Alles, was auch durch Testament bestimmt werden kann; keine Bindungswirkung, § 2299 Abs. 2 BGB
Alles, was auch durch Testament bestimmt werden kann; keine Bindungswirkung, § 2299 Abs. 2 BGB