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Fachliche Urteile

Öffentliches Recht

Die Frage, ob eine Antwort richtig oder falsch, vertretbar oder unvertretbar sowie ob eine gestellte Frage lösbar oder verständlich ist, obliegt der fachwissenschaftlichen Richtigkeitskontrolle durch das Verwaltungsgericht, das dabei ggf. auf Sachverständigengutachten zurückgreifen kann. Insoweit besteht also kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung. Argument:

VerwaltungsR AT cont