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Gesellschaft

Zivilrecht

Privatrechtliche Personenvereinigung, die zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet wird. Arten: Abschließende Regelung, sog. numerus clausus der Gesellschaftsformen; bei dispositiver Regelung ist sog. Typenvermischung zulässig, z.B. GmbH & Co. KG.

Definitionen