Irrtum
In 2 Rechtsgebieten unterschiedlich bestimmt
- Strafrecht
Auseinanderfallen von Tätervorstellung und Wirklichkeit.
- Zivilrecht
Unbewusstes Auseinanderfallen von objektiv Erklärtem und subjektiv Gewolltem zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe. Arten: