Lauschangriffe, Art. 13 III-VI GG
- Öffentliches Recht
Der Einsatz technischer Mittel zur akustischen oder optischen Überwachung, z.B. durch Wanzen, Richtmikrofone, Videokamera.
Der Einsatz technischer Mittel zur akustischen oder optischen Überwachung, z.B. durch Wanzen, Richtmikrofone, Videokamera.