Partei
- Zivilrecht
Person, von der und gegen die im eigenen Namen Rechtsschutz begehrt wird. Entscheidend ist Bezeichnung der Parteien in der Klage, nicht materiell-rechtliche Beziehung zum Streitgegenstand, sog. formeller Parteibegriff.
Person, von der und gegen die im eigenen Namen Rechtsschutz begehrt wird. Entscheidend ist Bezeichnung der Parteien in der Klage, nicht materiell-rechtliche Beziehung zum Streitgegenstand, sog. formeller Parteibegriff.