Rechtmäßigkeit des Anlagenteils, § 8 S. 1 Nr. 2 BImSchG
- Öffentliches Recht
Alle Voraussetzungen des § 6 BImSchG müssen gegeben oder durch Bedingungen bzw. Auflagen sichergestellt sein.
Alle Voraussetzungen des § 6 BImSchG müssen gegeben oder durch Bedingungen bzw. Auflagen sichergestellt sein.