Rechtsweg
- Öffentliches Recht
Der Verwaltungsrechtsweg! Die Frage, ob der Vertrag öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, ist daher in der Regel bereits innerhalb der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs zu prüfen.
Der Verwaltungsrechtsweg! Die Frage, ob der Vertrag öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, ist daher in der Regel bereits innerhalb der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs zu prüfen.