Schutzzweck der Norm (haftungsausfüllender TB)
- Zivilrecht
Die Lehre vom Schutzzweck der Norm besagt, dass ein Schaden einem Schädiger nur zurechenbar ist, wenn die verletzte Norm oder Pflicht gerade vor diesem Schaden schützen will:
Die Lehre vom Schutzzweck der Norm besagt, dass ein Schaden einem Schädiger nur zurechenbar ist, wenn die verletzte Norm oder Pflicht gerade vor diesem Schaden schützen will: