Sterbehilfe
- Strafrecht
Kann als tatbestandsmäßige Tötungshandlung nur relevant werden, wenn sie nicht bloß Teilnahme an einer Selbsttötung ist und objektiv oder nach der Tätervorstellung eine Lebensverkürzung verursacht. Unterscheide:
Kann als tatbestandsmäßige Tötungshandlung nur relevant werden, wenn sie nicht bloß Teilnahme an einer Selbsttötung ist und objektiv oder nach der Tätervorstellung eine Lebensverkürzung verursacht. Unterscheide: