Tatbestandliche Voraussetzung
- Öffentliches Recht
Vorliegen eines rechtswidrigen VAs (analog: nichtiger VA); maßgeblicher Zeitpunkt: Erlass des aufzuhebenden VAs.
Vorliegen eines rechtswidrigen VAs (analog: nichtiger VA); maßgeblicher Zeitpunkt: Erlass des aufzuhebenden VAs.