Umstritten
- Zivilrecht
Ob in den übrigen Fällen, wenn der gesicherte Anspruch zwar dem Veräußerer zusteht, nicht aber die Vormerkung ein gutgläubiger Zweiterwerb möglich ist
Ob in den übrigen Fällen, wenn der gesicherte Anspruch zwar dem Veräußerer zusteht, nicht aber die Vormerkung ein gutgläubiger Zweiterwerb möglich ist