Verfahrensgarantie
- Öffentliches Recht
Garantiert wird der Zugang zu Berufen durch eine Prüfung, die hinsichtlich der Dauer und der Benotung grundrechtlichen Mindestanforderungen genügt.
Garantiert wird der Zugang zu Berufen durch eine Prüfung, die hinsichtlich der Dauer und der Benotung grundrechtlichen Mindestanforderungen genügt.