Zulässigkeitskriterium
- Öffentliches Recht
Wenn eine Bedingung unzulässig wäre, ist von einer Auflage auszugehen und umgekehrt, da vermutet wird, die Behörde wolle rechtmäßig handeln.
Wenn eine Bedingung unzulässig wäre, ist von einer Auflage auszugehen und umgekehrt, da vermutet wird, die Behörde wolle rechtmäßig handeln.