§ 485 BGB
- § 485 Abs. 1 BGB
- § 485 Abs. 3 BGB
- § 485 Abs. 4 BGB
- § 485 BGB
- §§ 485 Abs. 1, 355 BGB
Widerrufsrecht
Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
3 Fundstellenin 1 Schema
- VertragsrechtSchema
B. Verbraucherverträge · Teilzeitwohnrechtevertrag. § 485 Abs. 1 BGB › Fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts