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§ 485 BGB

  • § 485 Abs. 1 BGB
  • § 485 Abs. 3 BGB
  • § 485 Abs. 4 BGB
  • § 485 BGB
  • §§ 485 Abs. 1, 355 BGB

Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

3 Fundstellenin 1 Schema

  • VertragsrechtSchema

    B. Verbraucherverträge · Teilzeitwohnrechtevertrag. § 485 Abs. 1 BGB › Fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts