§ 527 BGB
- § 527 Abs. 1 BGB
- § 527 Abs. 2 BGB
- § 527 BGB
- §§ 527 Abs. 1 i.V.m. 323 ff. BGB
- §§ 527 Abs. 1, 528 Abs. 1, 531 Abs. 2 BGB
Nichtvollziehung der Auflage
(1) Unterbleibt die Vollziehung der Auflage, so kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes unter den für das Rücktrittsrecht bei gegenseitigen Verträgen bestimmten Voraussetzungen nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern, als das Geschenk zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter berechtigt ist, die Vollziehung der Auflage zu verlangen.
4 Fundstellenin 1 Schema
- VertragsrechtSchema
Unentgeltlichkeit › Unentgeltlichkeit bei Zweckverfolgung · § 527 Abs. 1 BGB · § 527 Abs. 1 BGB › Rücktrittsvoraussetzungen gem. §§ 527 Abs. 1 i.V.m. 323 ff. BGB