§ 541 BGB
- § 541 Abs. 4 BGB
- § 541 BGB
Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
2 Fundstellen
- VertragsrechtSchema
- Unterlassung und BeseitigungAnspruchsziel