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§ 541 BGB

  • § 541 Abs. 4 BGB
  • § 541 BGB

Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

2 Fundstellen