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§ 623 BGB

  • § 623 BGB

Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

5 Fundstellenin 1 Schema

  • ArbeitsrechtSchema

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