§ 25 GG
- Art. 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
2 Fundstellenin 1 Schema
- BezügeSchema
Wirksamwerden völkerrechtlicher Verträge / allgemeiner Regeln · Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtung durch grundgesetzkonformes Bundesgesetz