Zum Inhalt springen

§ 92 GG

  • Art. 92 GG

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

2 Fundstellenin 1 Schema

  • StaatsorganisationsRSchema

    Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Gewaltenteilung und… · Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Richterliche Kontrolle von…