§ 92 GG
- Art. 92 GG
Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
2 Fundstellenin 1 Schema
- StaatsorganisationsRSchema
Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Gewaltenteilung und… · Begriff des Rechtsstaatsprinzips str. Als Merkmale anerkannt sind üblicherweise: › Richterliche Kontrolle von…