§ 15 StGB
- § 15 StGB
- §§ 15, 18 StGB
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
5 Fundstellen
- § 332 StGB (Bestechlichkeit)Schema
§ 340 StGB (Körperverletzung im Amt)
- AnklageschriftSchema
C. Anklageschrift
- Fahrlässiges BegehungsdeliktSchema
- SchuldSchema
a.l.i.c › Formen
- Vorsätzlich vollendetes BegehungsdeliktSchema
Tatbestand › Subjektiver Tatbestand