§ 3 StGB
- §§ 3 ff. StGB
- §§ 3, 4 StGB
Geltung für Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
2 Fundstellenin 1 Schema
- DefinitionenSchema
Internationales Strafrecht
Geltung für Inlandstaten
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Internationales Strafrecht