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§ 312 StPO

  • § 312 StPO
  • §§ 312–332 StPO

Zulässigkeit

Gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts ist Berufung zulässig.

2 Fundstellenin 1 Schema

  • StPOSchema

    Übersicht der Rechtsbehelfe im Strafverfahren · Berufung hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. › Zulässigkeit