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§ 859 ZPO

  • §§ 859 Abs. 1 Satz 1, 857, 829 ZPO
  • §§ 859, 857, 829 ZPO

Pfändung von Gesamthandsanteilen

Der Anteil eines Miterben an dem Nachlass ist der Pfändung unterworfen. Der Anteil des Miterben an den einzelnen Nachlassgegenständen ist der Pfändung nicht unterworfen.

2 Fundstellenin 1 Schema

  • GesellschaftsrechtSchema

    Zwangsvollstreckung › GbR · OHG / KG › ZV wegen einer Privatverbindlichkeit eines Gesellschafters