§ 859 ZPO
- §§ 859 Abs. 1 Satz 1, 857, 829 ZPO
- §§ 859, 857, 829 ZPO
Pfändung von Gesamthandsanteilen
Der Anteil eines Miterben an dem Nachlass ist der Pfändung unterworfen. Der Anteil des Miterben an den einzelnen Nachlassgegenständen ist der Pfändung nicht unterworfen.
2 Fundstellenin 1 Schema
- GesellschaftsrechtSchema
Zwangsvollstreckung › GbR · OHG / KG › ZV wegen einer Privatverbindlichkeit eines Gesellschafters