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Grundsatz der selbständigen Haushaltswirtschaft

Öffentliches Recht

Ausgabenverteilung nach Aufgabenverteilung, dh die finanzielle Verantwortung nur für zuständige Bereiche, und Ausnahmen davon in Art. 104 a II- IV GG, dh eine Mitfinanzierungspflicht des Bundes.

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