Unterscheide
- Zivilrecht
Rechtsgrund- und Rechtsfolgenverweisung. Unterscheidung erfolgt durch Auslegung.
- Referendariat
Wesentliche Verfahrensvorschrift ↔ bloße Ordnungsvorschrift
Rechtsgrund- und Rechtsfolgenverweisung. Unterscheidung erfolgt durch Auslegung.
Wesentliche Verfahrensvorschrift ↔ bloße Ordnungsvorschrift